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Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Es wird zwischen Wahl- und Reihengrabstätten unterschieden. Der Unterschied zwischen einer Wahl- und Reihengrabstätte liegt darin, dass bei einem Wahlgrab die Grabstätte von den Angehörigen ausgesucht und bei einer Reihengrabstätte die Grabstätte von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben wird. Auch besteht die Möglichkeit bei einer Wahlgrabstätte, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch zusätzliche Urnen in dieser Grabstätte beigesetzt werden können.

Das Nutzungsrecht für die erworbene Grabstelle kann nur bei einem Wahlgrab verlängert werden.

Seit einiger Zeit ist auf manchen Friedhöfen auch eine anonyme Erdbestattung möglich. Hierbei erhält die Grabstelle keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen begrünt.  Selbstverständlich können auch bei dieser Bestattungsform die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen.


Wir beraten Sie gerne auch zu weiteren Bestattungsformen. Zusätzlich übernehmen wir auch Überführungen oder unterstützen Sie beim Erstellen eines Testaments. Sprechen Sie uns einfach an.